Honorare
Grundsätzlich erfolgt die Honorarabrechnung nach den Bestimmungen des RATG in Verbindung den Autonomen Honorarkriterien (AHK) der Rechtsanwaltskammer. Im Allgemeinen werden diese Honoraransätze und Tarife angewendet; im Einzelfall sind abweichende Streitwertvereinbarungen möglich.
In Zusammenarbeit mit nahezu allen Rechtsschutzversicherungen. Bei Vertragserrichtungen Pauschalhonorarvereinbarungen möglich.